Technische Hochschule Brandenburg - Fachbereich Technik
Seit ihrer Gründung 1992 hat sich die Hochschule zu einer zukunftsorientierten Bildungseinrichtung entwickelt: Neueste Technologien, praxisorientierte Lehre und Forschung sowie moderne Studiengänge entsprechen den Erfordernissen des künftigen Arbeitsmarktes und versprechen Ihnen eine wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau.
Mit unseren Schwerpunktthemen Energieeffizienz technischer Systeme und Robust Engineering, Anwendungen von Informatik und Medien in der Medizin sowie (Unternehmens-)Sicherheit und Innovationsmanagement haben wir in allen drei Fachbereichen innovative, zukunftsorientierte Profile entwickelt.
Individualität und größtmögliche Gestaltungsspielräume für Ihr Studium sind für uns selbstverständlich. Durch das integrierte Campuskonzept und die zentrale Lage der Hochschule in der Stadt Brandenburg an der Havel ist die Einheit von Forschen und Lehren, Studieren und Leben auf dem Campusgelände möglich; wir bieten nahezu konkurrenzlose Voraussetzungen für ein interessantes und angenehmes Studieren im Land.
Aufgabenbeschreibung:
Die Bewerberin/der Bewerber soll vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf möglichst vielen der folgenden Gebiete vorweisen können:
Erwartete Qualifikationen:
Die mit dieser Professur verbundenen Aufgabenbereiche sind insbesondere in dem Profilbereich Elektro- und Informationstechnik des Fachbereichs Technik angesiedelt. Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber sich in den Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagenausbildung in den Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Technik intensiv einbringt. Ferner wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber einen eigenen Schwerpunkt im Bereich "Industrielle Kommunikation" anbietet und forschungsseitig bearbeitet. Wir erwarten von Ihnen die Bereitschaft, die Profilierung der Studiengänge des Fachbereichs Technik zu unterstützen und deren Ausbau zu fördern.
Die Bewerberin/der Bewerber soll ein Studium der Elektrotechnik oder eines vergleichbaren Ingenieurstudiengangs absolviert haben. Erwartet werden besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens dreijährigen beruflichen Praxis, von der mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Die Übernahme von Lehrverpflichtungen im Bachelor- und Masterstudium sowie im Servicebereich für andere Studiengänge wird vorausgesetzt, ebenso die Bereitschaft, an der Profilierung und Internationalisierung des Fachbereichs mitzuwirken, z. B. durch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache. Die Beteiligung an der Hochschulselbstverwaltung, der Studienberatung sowie an weiteren Aufgaben nach §§ 3 und 42 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) wird erwartet. Bewerberinnen oder Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 41 BbgHG erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach § 43, Abs. 1 BbgHG wird hingewiesen. Erstberufene werden befristet auf 2 Jahre, bei einer Entfristung bedarf es nicht der Durchführung eines erneuten Berufungsverfahrens.
Hinweise zur Bewerbung:
Die Technische Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und fordert qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe auch
http://www.thbrandenburg.de/. Bewerberinnen und Bewerber wenden sich bitte mit den üblichen
Bewerbungsunterlagen und unter Angabe der genannten Kennziffer bis zum 19.12.2019 an die
Technische Hochschule Brandenburg
Personal und Organisation
PSF 2132
14737 Brandenburg an der Havel
Es wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber vernichtet.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen
Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes zu.